XINGU Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab dem 1.10.2024

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Xingu Advertising GmbH (im Folgenden „XINGU“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „KUNDE“) – gemeinsam im Folgenden die „VERTRAGSPARTEIEN“ – in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen XINGU und dem KUNDEN kommt durch die schriftliche Annahme des individuellen Dienstleistungsvertrages durch beide Partien oder durch ein vom KUNDEN unterzeichnetes Angebot (im Folgenden „VERTRAG“) zustande. Der VERTRAG enthält spezifische Bestimmungen, die diesen AGB vorgehen.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

XINGU bietet Dienstleistungen im Bereich Online Marketing, Marketing Intelligence, Technologien sowie Contenterstellung und -optimierung an. Der konkrete Leistungsumfang wird im VERTRAG zwischen XINGU und dem KUNDEN vereinbart.

4. Preisregelung und Vergütung

4.1. Die Vergütung für die von XINGU erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweiligen Vertragsvereinbarungen.
4.2. Die Mediakosten, die im Rahmen von Amazon DSP, Sponsored Ads oder anderen Plattformen anfallen, werden von XINGU nach Monatsende, sofern XINGU Rechnungsempfänger war, dem KUNDEN weiterbelastet. Der KUNDE kann den von XINGU beglichenen Mediakosten nicht widersprechen.
4.3. XINGU behält sich das Recht vor, Dritte mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zu beauftragen. XINGU übernimmt sodann die Verantwortlichkeit der Leistungen der Dritten und es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten.
4.4. Von XINGU für den KUNDEN mit dem KUNDEN vorher einvernehmlich abgestimmte und beauftragte Fremdleistungen werden XINGU entsprechend dem Aufwand gegen Nachweis erstattet.
4.5. Weitere vom KUNDEN initiierte und freigegebene Kosten für Sondermaßnahmen werden gesondert abgerechnet.
4.6. Im Falle von Regulatory Advertising Fees, die aufgrund von Anzeigen geschuldet werden, die in Ländern mit lokalen Digital Services Taxes (DST) geschaltet werden, werden diese Gebühren dem KUNDEN in Rechnung gestellt. Diese Gebühren sind keine Mediakosten, sondern zusätzliche Gebühren, die von XINGU nicht beeinflusst werden können. Der KUNDE kann den von XINGU beglichenen Regulatory Advertising Fees nicht widersprechen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die Zahlungen des KUNDEN erfolgen innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung.
5.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
5.3. Die Abrechnung erfolgt elektronisch monatlich gegenüber dem Auftraggeber zu Beginn des jeweiligen Folgemonats und sind auf dem in der Abrechnung mitgeteilten Konto zur Gutschrift zu bringen. Die abgerechneten Positionen gelten von dem Auftraggeber als anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang der Rechnung in Textform widerspricht.
5.4. Für den Fall einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung vereinbaren die Parteien für alle Vergütungen eine Zahlung per Vorauskasse. Im Falle einer nachträglichen Verbesserung der Kreditwürdigkeit des KUNDEN kehren die VERTRAGSPARTEIEN zu den regulären Zahlungsbedingungen zurück, wie sie im Vertrag festgelegt sind.
5.5. Sofern dem Kunden Auslagen in Fremdwährungen weiterberechnet werden, ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Zahlung der Auslagen durch XINGU maßgeblich. Eventuell anfallende Bankgebühren werden vom KUNDEN übernommen.
5.6. Für Leistungen, die XINGU nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden bei Abrechnungen nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und ggf. die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet.
5.7. Im Falle des Zahlungsverzuges ist XINGU nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen gesetzten Frist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Des Weiteren tritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung der Verzug ein. Ab Verzugsbeginn ist XINGU berechtigt die Forderung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen.
5.8. Ein Widerspruch des KUNDEN gegen eine Rechnung führt nicht zur automatischen Beendigung des VERTRAGS. Die VERTRAGSPARTEIEN verpflichten sich, den Streitfall einvernehmlich und innerhalb einer angemessenen Frist zu klären. Bis zur Klärung bleiben die Vertragsverhältnisse unberührt und bestehen unverändert fort.

6. Urheberrechte

6.1. Der KUNDE räumt XINGU für die Dauer und die Zwecke im Rahmen des VERTRAGS das Recht ein, die von dem KUNDEN gelieferten Inhalte weltweit über das Internet zu verbreiten, auf Websites darzustellen und so für jedermann abrufbar zu halten sowie für mobile Endgeräte, wie z.B. Handy, PDA und andere informationstechnische Bereiche nutzbar zu machen.
6.2. Die Rechtseinräumung umfasst auch das
a) Multimedia- und Online-Recht als das Recht, die gelieferten Inhalte zu digitalisieren, auf allen Medien zu speichern, im Rahmen einer Multimedia-Produktion mit anderen Werken, insbesondere mit Werbung, zu vereinen, interaktiv auf elektronischem oder anderem Wege nutzbar zu machen sowie ihn auf beliebigen Datenträgern zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten und/oder zu verleihen und die gelieferten Inhalte einer Online-Nutzung in der Weise zugänglich machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit oder geschlossene Benutzerkreise an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl Zugang erhalten; und
b) das Datenbankrecht als das Recht, die gelieferten Inhalte, insbesondere in elektronischer Form, digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten Speichermedien allein oder gemeinsam mit anderen Elementen, insbesondere Werken, einschließlich anderer Werbung, zu speichern und zu bearbeiten.
6.3. Der KUNDE erteilt XINGU für den Zweck des VERTRAGS das räumlich und inhaltlich unbeschränkte, zeitlich auf die Laufzeit des VERTRAGS begrenzte, nicht-ausschließliche Recht zur digitalen und anderen informationstechnologischen Vervielfältigung und Verbreitung des Namens, des Logos, der Firma und der Marke des KUNDEN einschließlich aller dem KUNDEN gehörenden weiteren Markennamen und einschließlich aller von dem KUNDEN genehmigten Ausformungen und Abwandlungen, gleich, ob firmen- oder markenrechtlich geschützt oder nicht. XINGU hat das Recht, das Firmenlogo des KUNDEN im Zusammenhang der Darstellung der eigenen Referenzen zu veröffentlichen.
6.4. Soweit XINGU im Rahmen des VERTRAGS Inhalte wie Texte, Bilder, Grafiken oder sonstige Werke erstellt, überträgt XINGU dem KUNDEN alle erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Inhalten, insbesondere das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrecht. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt räumlich und zeitlich unbeschränkt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.5. XINGU bleibt Urheber der erstellten Inhalte, kann jedoch nach vorheriger Zustimmung des KUNDEN die erstellten Inhalte für eigene Referenzzwecke verwenden.
6.6. Sollten zusätzliche Lizenzgebühren für bestimmte Elemente (z. B. bei der Nutzung von Stockbildern oder speziellen Schriftarten) anfallen, wird der KUNDE darüber informiert und trägt die Kosten.

7. Haftung und Freistellung

7.1. Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haften die VERTRAGSPARTEIEN – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für folgende Fälle:
a) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die auf einer vorsätzlichen der fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen einer Partei beruhen; oder
b) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen einer Partei beruhen
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In diesem Fall haftet die Vertragspartei nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Die Haftung ist dabei der Höhe nach auf einen Betrag von 100 % des jährlichen Auftragswertes (Honorar exklusive Fremdleistungen) beschränkt. Im Fall des leicht fahrlässig verursachten Datenverlustes wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
7.2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.3. Die Verjährung der Schadenersatzansprüche richtet sich nach den Regeln des BGB. Unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen, müssen jedwede Ansprüche gegen XINGU innerhalb eines (1) Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. Entgegenstehende zwingende gesetzliche Fristen bleiben hiervon unberührt.
7.4. Der KUNDE garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung des VERTRAGS erforderlichen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und diese Rechte XINGU in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Der KUNDE garantiert insbesondere, dass er über die Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und sonstige gewerbliche Schutzrechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung des VERTRAGS erforderlichen Umfang befugt ist. Darüber hinaus garantiert der KUNDE auch, dass sämtliche an XINGU gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch XINGU sowie die Verlinkungen auf weitere Seiten nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde, keine Inhalte zu übermitteln, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z.B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht), die guten Sitten oder Rechte Dritter (Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, usw.) verstoßen. Ferner wird der Kunde keine Inhalte übermitteln, die den Krieg verherrlichen, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen, oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojanische Pferde oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen, unterlassen. Der KUNDE trägt ferner die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für etwaige Rechtsverletzungen haftbar.
7.5. Falls der KUNDE gegen die vorgenannte Klausel 7.4 dieser AGB verstößt, wird er die Ursache für den Verstoß Inhalte unverzüglich beseitigen und XINGU alle aus dem Verstoß resultierenden Schäden (auch Imageschäden) erstatten. Die vorstehend in Klausel 7.1 dieser AGB genannten Haftungsbeschränkungen sind darauf nicht anwendbar. Sofern XINGU von Dritten in Anspruch genommen wird wegen einer angeblichen Rechtsverletzung durch die vom KUNDEN an XINGU gelieferten Inhalte, insbesondere wegen einer angeblichen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild, sowie wegen angeblicher Unrichtigkeit von Informationen und Angaben in Zusammenhang mit den gelieferten Inhalten oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere marken- oder urheberrechtlicher Art), wird der KUNDE XINGU von den fraglichen Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freistellen und die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang erstatten. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes gegen XINGU geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen von XINGU dem Streit auf Seiten von XINGU bei. Im Falle des Verstoßes darf XINGU ihre Leistungen sofort einstellen und den VERTRAGS fristlos kündigen.
7.6. Der KUNDE erkennt an, dass jede Nichterfüllung von Fristen, Bereitstellung notwendiger Informationen oder rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen die Lieferung oder Erbringung von Dienstleistungen durch XINGU beeinträchtigen kann. XINGU kann nicht für Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder negative Auswirkungen, die sich aus solchen Nichterfüllungen des KUNDEN ergeben, haftbar gemacht werden.
7.7. XINGU übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass Inhalte, die im Auftrag des KUNDEN in das System von Amazon hochgeladen werden, von Amazon veröffentlicht oder live geschaltet werden. XINGU haftet nicht für jegliche Schäden oder Verluste, die aus einer Nichtveröffentlichung oder Verzögerung der Veröffentlichung der Inhalte durch Amazon resultieren.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1. Die Laufzeit des jeweiligen VERTRAGS wird individuell zwischen den VERTRAGSPARTEIEN festgelegt und in den jeweiligen VERTRÄGEN geregelt. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt der VERTRAG als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2. Die ordentliche Kündigungsfrist wird in den jeweiligen VERTRÄGEN geregelt. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt eine Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
a) Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit einer Vertragspartei;
b) Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit seitens einer Vertragspartei;
c) Nichtbeseitigung einer Pfändungsverfügung auf das Vermögen einer Vertragspartei binnen 4 Wochen;
d) Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
e) Verletzung der einer Vertragspartei obliegenden Vertragspflichten trotz Abmahnung in erheblichem Umfang durch die andere Vertragspartei; und
8.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
8.4. Xingu behält bis 60 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Lesezugriff auf alle Sponsored Ads Konten, um von Amazon vorgenommene Korrekturen an Performance-Daten und damit verbundenen Kosten bzw. Gutschriften mit dem Kunden verrechnen zu können.
8.5. Der vereinbarte VERTRAG hindert KUNDE nicht daran, die Vertragsleistungen sowie ähnliche Leistungen auch von anderen Dienstleistern in Anspruch zu nehmen, wenn XINGU zuwider dem im VERTRAG festgelegten Vertragsinhalt arbeitet.

9. Höhere Gewalt

Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit. Die Vertragsparteien werden sich über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.

10. Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1. Die Vertragsparteien werden gegenüber Dritten über den Inhalt des VERTRAGS und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. Dritte in diesem Sinne sind nicht verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG sowie professionelle Berater der Vertragsparteien, die zur Verschwiegenheit kraft Vereinbarung, Standesrecht oder Gesetz verpflichtet sind und die an dem Zustandekommen, der Begutachtung oder der Durchführung des VERTRAGS im Auftrag einer der Vertragsparteien beteiligt sind. Dies gilt insbesondere für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt auch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des VERTRAGS. Die Verpflichtung gilt nicht:
a) soweit die Weitergabe notwendig ist, um den VERTRAG zu erfüllen,
b) soweit eine Vertragspartei den anderen ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt,
c) bezüglich Informationen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein zugänglich und bekannt sind, ausgenommen es handelt sich um die Übermittlung von Adressdaten,
d) bezüglich Informationen, die ohne Verwendung der vertraulichen Information der anderen Vertragspartei eigenständig erarbeitet wurden,
e) soweit eine Vertragspartei aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist, oder
f) soweit die Vertraulichkeit der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.
Die Vertragspartei, der sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.
10.2. Nach Beendigung des VERTRAGS ist jede Vertragspartei jederzeit berechtigt und nach einer schriftlichen Aufforderung der jeweils anderen Vertragspartei verpflichtet, unverzüglich sämtliche erlangten Informationen und Dokumente, einschließlich maschinenlesbarer Informationen und Dokumente, sämtliche Software sowie alle Gegenstände und sonstigen Materialien,– einschließlich hiervon gefertigter Kopien und/oder nachgebauter Gegenstände, auch soweit diese elektronischen Charakters sind – zu zerstören und hierüber eine schriftliche Bestätigung an die andere Vertragspartei zu erteilen. Dies gilt nicht, sofern die empfangende Vertragspartei nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur eigenständigen, nicht an Dritte delegierbaren Aufbewahrung verpflichtet ist oder insoweit die Informationen und Dokumente aufgrund laufender oder anstehender Rechtsstreitigkeiten zu Beweiszwecken benötigt werden. Von der Verpflichtung zur Zerstörung sind zudem Informationen ausgenommen, die automatisch durch Backups von Datensicherungssystemen gesichert werden und auf die kein systematischer Zugriff sowie Daten, an denen ein fortdauerndes Nutzungsrecht besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ansonsten nicht.
10.3. Die VERTRAGSPARTEIEN sind zur Beachtung und Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Es wird auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Detaillierte Informationen finden sich in der auf der Website verfügbaren Datenschutzerklärung.

11. Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen eines VERTRAGS bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

12. Veröffentlichungen

Die Vertragsparteien verpflichten sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei keine öffentlichen Erklärungen abzugeben oder sonstige Informationen zu offenbaren bzw. zu publizieren, die in Verbindung mit dem VERTRAG Vereinbarung und den darin enthaltenen Informationen stehen. Diese Beschränkung gilt auch für Informations- und Prospektmaterial.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der ABG ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Vertragsparteien eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus den AGBs eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB und die dazugehörigen VERTRÄGE unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München (Landgericht München).

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